Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet sowie der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kempfeld hatte in öffentlicher Sitzung am 05.01.2026 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Kempfeld“ aufzustellen.
Die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG, Projektiererin für erneuerbare Energien, plant in der Ortsgemeinde Kempfeld der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen die Errichtung einer kombinierten Freiflächen-Photovoltaik-Anlage und Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Der geplante Solarpark ist insgesamt ca. 32,5 ha groß. Das Plangebiet befindet sich westlich des Siedlungskörpers der Ortsgemeinde Kempfeld im Gemarkungsbereich „Auf dem Allenberg“ und unmittelbar nördlich der Steinbachtalsperre, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Die Erschließung des Plangebietes ist über einen Feldwirtschaftsweg - der von der L 162 abzweigt - gewährleistet.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden durch den bestehenden Solarpark Bruchweiler und landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| • | im Osten, Süden und Westen durch Waldflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen. |
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 32,5 ha, wobei hiervon ca. 10,2 ha auf die Teilbereiche der Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage und ca. 22,2 ha auf den Teilbereich der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage sowie 0,1 ha auf den Feldwirtschaftsweg entfallen.
Im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, der sich derzeit im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB befindet, ist für das Plangebiet eine Sonderbaufläche für Photovoltaik und eine Sonderbaufläche für Agri-Photovoltaik dargestellt. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan aus dem neuen Flächennutzungsplan entwickelt sein wird.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus dem Planteil (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom
vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026
über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Kempfeld „Solarpark Kempfeld“ veröffentlich ist und eingesehen oder heruntergeladen werden kann. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können darüber hinaus in der Zeit vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026 während der Dienstzeiten
(Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
zusätzlich bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 3, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/ ) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: v.schwinn@vg-hr.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.