Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wickenrodt hatte in öffentlicher Sitzung am 08.10.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Wickenrodt“ aufzustellen.
Die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG, Projektiererin für erneuerbare Energien, plant in der Ortsgemeinde Wickenrodt der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen die Errichtung eines Solarparks.
Der geplante Solarpark Wickenrodt umfasst insgesamt ca. 37 ha und besteht aus drei Teilflächen.
Eine Teilfläche (Teilbereich 1) befindet sich nordöstlich des Siedlungskörpers von Wickenrodt entlang der Kreisstraße 23 (K 23) in den Gemarkungsbereichen „Am Kalmersberg“, „Auf Bangessell“, „Auf den Zehweilerwiesen“, „Auf Zehweiler“, „Auf Zehweiler unter der Trift“, „Rasterberg“ und „Zehweiler auf dem Bundenbacherweg“ auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und umfasst ca. 18 ha.
Die zweite Teilfläche (Teilbereich 2) befindet sich südöstlich des Siedlungskörpers von Wickenrodt in den Gemarkungsbereichen „Auf der Atzelbacher Trift“, „Bei den Eichen“, „In Sonnenschiederbach“, „Rippenstücker“ und „Schützstücker“ auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und umfasst ca. 16,5 ha.
Die dritte Teilfläche (Teilbereich 3) befindet sich ebenfalls südöstlich des Siedlungskörpers von Wickenrodt im Gemarkungsbereich „Auf Mittenbrühl“. Auch sie liegt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und umfasst ca. 2,5 ha.
Die Erschließung des Teilbereichs 1 ist über die Kreisstraße 23 (K 23) gewährleistet.
Die Erschließung der Teilbereiche 2 und 3 sind über Wirtschaftswege - aus der Ortslage Wickenrodt kommend - gewährleistet.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Teilgeltungsbereich 1 des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Der Teilgeltungsbereich 2 des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Der Teilgeltungsbereich 3 des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Die genauen Grenzen der Teilgeltungsbereiche des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen. Sie umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 37 ha.
Im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, der sich derzeit im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB befindet, sind die Plangebiete als Sonderbauflächen für Photovoltaik dargestellt. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan aus dem neuen Flächennutzungsplan entwickelt sein wird.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus dem Planteil (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026 über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Wickenrodt „Solarpark Wickenrodt“ veröffentlich ist und eingesehen oder heruntergeladen werden kann. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können darüber hinaus in der Zeit vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026 während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr - 16.00 Uhr) |
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 3, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/ ) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: v.schwinn@vg-hr.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.