Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet sowie der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rhaunen hatte in öffentlicher Sitzung am 18.05.2026 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Rhaunen II, Teilbereich Südwest“ aufzustellen.
Die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG, Projektiererin für erneuerbare Energien, plant in der Ortsgemeinde Rhaunen der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen die Errichtung eines Solarparks.
Der geplante Solarpark Rhaunen II umfasst insgesamt ca. 31,7 ha und besteht aus zwei Teilflächen.
Eine Teilfläche befindet sich südwestlich des Siedlungskörpers von Rhaunen entlang der Landesstraße 180 (L 180) in den Gemarkungsbereichen „Am Etzigweg“, „Auf Reichard“, „Bei Steinerbrunnen“, „In Adendell“, „Kunz Kreuz“, „Unter den Sulzbacher Fichten“ und „Vorm Reichard“. Sie liegt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und umfasst ca. 22,5 ha.
Die zweite Teilfläche befindet sich östlich des Siedlungskörpers von Rhaunen in den Gemarkungsbereichen „Am Bollenbacherpfad“ und „Am Kirschbaum“. Auch sie liegt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und umfasst ca. 9,2 ha.
Aufgrund der Entfernung zwischen beiden Teilflächen und den unterschiedlichen standortgebundenen Rahmenbedingungen wird für jede Teilfläche ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Gegenstand der vorliegenden Planung ist die südwestliche Teilfläche, fortan als „Solarpark Rhaunen II, Teilbereich Südwest“ bezeichnet.
Die Erschließung des Plangebietes ist über Feldwirtschaftswege - die von der L 180 abzweigen - gewährleistet.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
• | im Norden, Osten, Süden und Westen durch Waldflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen. |
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 22,5 ha.
Im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, der sich derzeit im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB befindet, ist für das Plangebiet eine Sonderbaufläche für Photovoltaik und Windenergie dargestellt. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan aus dem neuen Flächennutzungsplan entwickelt sein wird.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus dem Planteil (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026 über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Rhaunen „Solarpark Rhaunen II, Teilbereich Südwest“ veröffentlich ist und eingesehen oder heruntergeladen werden kann. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können darüber hinaus in der Zeit vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026 während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
zusätzlich bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 3, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/ ) elektronisch abrufbar.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: v.schwinn@vg-hr.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.