aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2018.
Der Ortsgemeinderat von Kirschweiler hat am 22.08.2022 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister/Beauftragten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 09.09.2022 bis einschließlich 19.09.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, zur Einsichtnahme aus.