der Ortsgemeinde Schmidthachenbach über die Aufhebung und Einziehung der gemeindlichen Wirtschaftswege, Gemarkung Schmidthachenbach, Flur 8, Flurstücke 103 und 104 vom 31.08.2023. Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der aktuell gültigen Fassung und des § 58, Absatz 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008, hat der Gemeinderat Schmidthachenbach in seiner Sitzung vom 18.07.2023 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung vom 15.08.2023 durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird:
Die gemeindlichen Wirtschaftswege, Gemarkung Schmidthachenbach, Flur 8, Flurstücke 103 und 104 werden, da kein öffentliches Interesse an der Beibehaltung der Wegeparzellen mehr besteht, zum 30.11.2023 aufgehoben und eingezogen. Die Wege liegen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarparks Schmidthachenbach“ und verlieren daher ihre Bedeutung als Wirtschaftswege. Die umliegenden Grundstücke sind anderweitig erschlossen.
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.