1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde erstellt.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Weitersbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein oder elektronisch an info@vg-hr.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |