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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 37/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Stipshausen

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Stipshausen

Der Ortsgemeinderat Stipshausen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 15.09.2023 bis einschließlich 25.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Stipshausen, den 05.09.2023
Frank Marx, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Stipshausen

für die Jahre 2023 / 2024 vom 05.09.2023

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stipshausen hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 01. August 2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

280.000,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

280.000,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

2023

2024

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 %

345 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

40,00 Euro

40,00 Euro

- für den zweiten Hund

100,00 Euro

100,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

200,00 Euro

200,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

240,00 Euro

240,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Abschluss)

2.406.588,20 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

2.430.974,05 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

2.370.874,05 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

2.409.607,05 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

2.411.516,05 Euro

Stipshausen, den 05.09.2023
Frank Marx, Ortsbürgermeister