Der Gemeinderat gibt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG Rheinland-Pfalz) i. V. m. § 66 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlordnung (KWO Rheinland-Pfalz) eine Änderung seiner Zusammensetzung bekannt.
Anstelle des zum 03.04.2023 durch Niederlegung ausgeschiedenen Ehrenamtsträgers Rolf Becker konnte im Wege der Mandatsannahme in der Ratssitzung vom 31.07.2023
Herr Gerd Hub
als Nachrücker verpflichtet und eine aktuelle Ausgabe des Kommunalbreviers / Ergänzungsbandes ausgehändigt werden.
Das Ersatzmitglied hatte bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 aus dem Kreis der bisher noch nicht berufenen Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten. Bei Stimmengleichheit von Ersatzkandidaten erfolgt die Festlegung der Reihenfolge durch den Wahlausschuss im Wege des Losentscheids.