Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 die Veröffentlichung des Entwurfes der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es gemäß § 5 Abs. 1 BauGB, für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen in § 13 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen bestimmt, dass die neue Verbandsgemeinde bis zum 01.01.2028 einen Flächennutzungsplan aufzustellen hat. Der derzeitige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen stammt aus den 1980er/ 1990er Jahren und setzt sich aus den Flächennutzungsplänen der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen zusammen.
Der Geltungsbereich umfasst gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB das gesamte Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen mit einer Größe von ca. 334,6 km2. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende (wesentliche) Änderungen:
| • | Überarbeitung Plandarstellung |
| • | Konkretisierung der zukünftigen Siedlungsflächenentwicklung durch Anpassung/ Reduzierung geplanter Siedlungsflächen (v.a. Wohnen, Gewerbe, PV, Windenergie), Überarbeitung Wohnbauflächenbilanzierung |
| • | Ergänzung der Planzeichnung, u. a. um Leitungsverläufe, Vorranggebiete Windenergie, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Grabungsschutzgebiet |
| • | Anpassung / Ergänzung der Begründung (u. a. Aktualisierung Vorgaben der übergeordneten Planungsebenen, Anpassungen bei Darstellungen des Flächennutzungsplanes und weitere Planinhalte) |
| • | Fertigstellung des Umweltberichtes |
| • | Fertigstellung von Gutachten zu geplanten Sonderbauflächen Windenergie (FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz, Umweltbericht) |
| • | Aufnahme von Minderungsmaßnahmen für Beschleunigungsgebiete Windenergie |
| • | Integration des Landschaftsplans, Beiplan "landschaftsplanerische Schwerpunkte" |
| • | Aufnahme von Verfahrenshinweisen |
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, (mit Textteil sowie Beiplan "landschaftsplanerische Schwerpunkte"), der zugehörigen Begründung (mit Anlagen), dem Umweltbericht (mit Anlage), Gutachten zu geplanten Sonderbauflächen Windenergie (FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz, Umweltbericht) sowie dem Landschaftsplan (Erläuterungsbericht und Pläne) und die nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 14.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026
über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/wir-fuer-sie/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen „Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes“ veröffentlicht wird und somit eingesehen oder heruntergeladen werden kann. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die vorgenannten Unterlagen können darüber hinaus zusätzlich in der Zeit
vom 14.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026
während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 3, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen |
| Umweltbericht Neuaufstellung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | • Mensch und Gesundheit: mögliche Belastungen durch Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen und visuelle Veränderungen; besonders relevant bei Gewerbe- und Windenergieflächen; Einhaltung Vorsorgeabstände zur Wohnbebauung |
| • Fläche und Böden: Verlust von landwirtschaftlich und untergeordnet von forstwirtschaftlich genutzten Flächen; Beeinträchtigungen durch Maßnahmen in nachgeordneten Planungen/ Umsetzung zu vermeiden/ reduzieren | |
| • Schutzgut Klima und Lufthygiene: Keine erheblichen Beeinträchtigungen der klimatischen Ausgleichsfunktionen; Reduzierung Barrierewirkung und Durchgrünung Flächen im Zuge nachgeordneter Planung/ Umsetzung, insbesondere bei Gewerbeflächen Rhaunen | |
| • Schutzgut Wasserhaushalt: Geplante Bauflächen größtenteils in Bereichen mit geringer Bedeutung für Grundwasserhaushalt; innerhalb Wasserschutzgebiete Auflagen in nachgeordneter Planung/ Zulassungsebene; Maßnahmen für Wasserhaushalt | |
| • Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Externer Kompensationsbedarf sowie insbesondere bei größeren Bauflächen CEF-Maßnahmen für Offenlandbrüter; Minderungsmaßnahmen in Beschleunigungsgebieten Windenergie | |
| • Schutzgut Landschaftsbild: Veränderung des Landschaftsbildes insbesondere durch neue Windenergie- und Solaranlagen; Möglichkeiten der Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes | |
| • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Archäologische Verdachtsflächen bei vielen Sonderbauflächen PV u. Windenergie; Detailuntersuchungen bei nachgeordneten Planungen |
| Umweltbericht zur Ausweisung von Windenergiegebieten (Ecoda GmbH & Co. KG; geplante Sonderbauflächen Windenergie SLB-01-S, SLB-02-S, HOT-02-S, BTH-03-S) | • Mensch / Gesundheit: durch Abschaltungen und schallreduzierten Betrieb voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen. |
| • Tiere: kurzfristige Störungen während der Bauphase sowie mögliche Kollisions- und Meiderisiken, insbesondere für Vögel und Fledermäuse; standortbezogene Schutzmaßnahmen erforderlich. | |
| • Pflanzen / biologische Vielfalt: Verlust oder Veränderung überwiegend gering- bis mittelwertiger Wald- und Ackerbiotope; Beeinträchtigungen kompensierbar. | |
| • Fläche: dauerhafte Inanspruchnahme für Fundamente, Kranflächen und Wege, zusätzliche temporäre Bauflächen. | |
| • Boden:kleinräumiger Bodenabtrag, Verdichtung und Versiegelung; erhebliche lokale Eingriffe, aber durch Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen reduzierbar. | |
| • Wasser: keine wesentlichen Veränderungen von Grundwasser oder Oberflächengewässern erwartet; im Trinkwasserschutzgebiet sind besondere Schutzmaßnahmen einzuhalten. | |
| • Klima / Luft: vorübergehende Emissionen während der Bauphase; langfristig positive Klimawirkung durch die Erzeugung erneuerbarer Energie. | |
| • Landschaft: sichtbare Veränderung des Landschaftsbildes, besonders im Offenland; in Wald- und Tallagen geringere Sichtbarkeit. | |
| • Kulturelles Erbe / Sachgüter: erhebliche Beeinträchtigungen von Kulturdenkmälern voraussichtlich nicht zu erwarten; mögliche Bodendenkmäler müssen vor Baubeginn untersucht werden. | |
| • Wechselwirkungen: überwiegend kleinräumige Auswirkungen, daher keine wesentlichen zusätzlichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu erwarten. |
| Studie zur Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit zur Ausweisung von Windenergiegebieten (Ecoda GmbH & Co. KG; geplante Sonderbauflächen Windenergie SLB-01-S, SLB-02-S, HOT-02-S, BTH-03-S) | • Nachbarschaft zu FFH-Gebieten „Idarwald“, „Obere Nahe“ und Vogelschtuzgebiet „Nahetal": keine erheblichen Beeinträchtigungen |
| • Für geplantes Windenergiegebiet BTH-03-S im Hinblick auf FFH-Gebiet „Obere Nahe“ und Fledermausarten Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus und Wimperfledermaus: Einzelfallbezogene Prüfung im Zuge des BImSchG-Verfahrens erforderlich |
| Fachbeitrag Artenschutz zur Ausweisung von Windenergiegebieten (Ecoda GmbH & Co. KG; geplante Sonderbauflächen Windenergie SLB-01-S, SLB-02-S, HOT-02-S, BTH-03-S) | • Bestand und Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach Anhang I und Anhang IV der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutz-Richtlinie |
| • Kein artenschutzrechtlicher Verstoß gegen Tatbestände gem. §44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen |
| Umweltbericht Windpark Idarwald (IUS Team Ness GmbH; geplante Sonderbauflächen Windenergie WSB-01-S) | • Mensch: Keine erheblichen Auswirkungen; Bauzeit und Betrieb verursachen nur begrenzte Störungen. |
| • Tiere: Risiken vor allem für Fledermäuse und Vögel, durch Schutzmaßnahmen reduzierbar. | |
| • Pflanzen/Biotope: Lokale Verluste Nadelwälder und Kalamitätsflächen, aber keine erheblichen Schäden an geschützten Beständen. | |
| • Biologische Vielfalt: Insgesamt keine erheblichen Veränderungen. | |
| • Fläche: Teilweise dauerhafte Inanspruchnahme und Versiegelung. | |
| • Boden: Lokale Verdichtung und Versiegelung. | |
| • Wasser: Keine erheblichen Auswirkungen. | |
| • Luft/Klima: Kurzfristige Emissionen, langfristig positiver Klimaeffekt. | |
| • Landschaft: Veränderung Landschaftsbild durch die WEA. | |
| • Kulturerbe/Sachgüter: Keine erheblichen Kulturgutschäden, aber Verlust forstlicher Nutzflächen. | |
| • Wechselwirkungen: Vor allem zwischen Fläche, Boden, Lebensräumen und Landschaft. |
| Studie zur Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit Windpark Idarwald (IUS Team Ness GmbH; geplante Sonderbauflächen Windenergie WSB-01-S) | • Lage im FFH-Gebiet Idarwald: keine erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets bzgl. Erhaltungszielen und Schutzzweck unter Einhaltung von Ausschlussflächen und Schutzmaßnahmen |
| • Keine Inanspruchnahme FFH-LRT "Hainsimsen-Buchenwald" und "Moorwälder" | |
| • Mindestabstand von 200 m zu bekannten Wochenstubenquartieren der Bechsteinfledermaus und Mopsfledermaus, keine Inanspruchnahme als Quartierwald geeigneter Flächen |
| Fachbeitrag Artenschutz Windpark Idarwald (IUS Team Ness GmbH; geplante Sonderbauflächen Windenergie WSB-01-S) | • Analyse Betroffenheit geschützter Arten / Gruppen: kollisionsgefährdete Brutvogelarten: Rotmilan, Uhu, Wespenbussard; gefährdete, nicht-kollisionsgefährdete Brutvogelarten: Baumpieper, Erlenzeisig, Fichtenkreuzschnabel, Grauspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Pirol, Schwarz-specht, Schwarzstorch, Sperlingskauz, Star, Trauerschnäpper, Turteltaube, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldschnepfe; Gilde der ungefährdeten Gebüsch- und Baumbrüter; Gilde der ungefährdeten Höhlen-, Halbhöhlen- und Nischenbrüter; kollisionsgefährdete Fledermausarten: Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus; nicht-kollisionsgefährdete Fledermausarten: Bechsteinfledermaus, Brandtfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus; Wildkatze und Haselmaus |
| • Eintreten von Verbotstatbeständen durch Einhaltung von Vermeidungs-, Verminderungs- und CEF-Maßnahmen ausgeschlossen |
| Gesamtfortschreibung Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen Teil A Zustand von Natur und Landschaft Erläuterungsbericht Biotoptypenkartierung/ Biotopverbundkartierung | • Wertvolle und seltene Lebensräume in VG |
| • Zentrales Ziel: Stärkung Biotopverbund | |
| • Wälder: Entwicklung standortgerechte Mischwälder | |
| • Boden, Wasser- u. Klimaschutz hohe Priorität; hochwertige Böden, Grundwasservorkommen, natürliche Auen sowie Grün- und Waldflächen | |
| • Freihaltung von Kalt- und Frischluftbahnen | |
| • Konflikte durch konkurrierende Raumnutzungen. Besonders Siedlungsentwicklung kann Bodenfunktionen, Landwirtschaftsflächen, Grundwasserneubildung, Lebensräume, Landschaftsbild und Naherholungsflächen beeinträchtigen. Verträglichkeit stark abhängig von Detailplanung |
| Gesamtfortschreibung Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen Teil B Entwicklungskonzept | • Zielkonzept zur Sicherung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes |
| • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft | |
| • Landschaftsplanerische Schwerpunkte (Gewässer und Auen, Vernetzung im Offenland, Aufwertung und Entwicklung Kulturlandschaftsbiotope, Waldgebiete) | |
| • Konflikte bei der Umsetzung | |
| • Kompensationskonzept | |
| • Bauleitplanung/ nachfolgende Planungen |
| 22 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug | • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück: Flurbereinigungsverfahren Bergen, Mackenrodt, Vollmersbach |
| • Forstamt Birkenfeld: Abstandsregeln Wald, Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung | |
| • Forstamt Idarwald: Walderhaltungsgebot, Abstandsregeln Wald, Betroffenheit Wald geplante Bauflächen | |
| • Forstamt Bad Sobernheim: Betroffenheit Wald geplante Bauflächen | |
| • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesdenkmalpflege/ Geschäftsstelle Praktische Denkmalpflege: Hinweise auf Kulturdenkmäler in geplanten Bauflächen | |
| • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesarchäologie/ Außenstelle Trier: Archäologische Verdachtsflächen, Hügelgräber |
| • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz: Erdbebenmessstation und Windenergie, Bergbaugebiete, Rohstoffsicherungsflächen | |
| • Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz: Vorgaben des FStrG und LStrG, Kompensationsmaßnahmen und Eingriffsverfahren LBM, Erschließung Sonderbauflächen PV, Abstände WEA klassifizierte Straßen | |
| • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Betroffenheit landwirtschaftlicher Flächen durch geplante Bauflächen; Vorranggebiete Landwirtschaft, Ackerflächen und geplante PV-Flächen | |
| • Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe: Regionalplanerische Vorgaben Siedlungsentwicklung Wohnen, Gewerbe, Windenergie, PV | |
| • Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz: Vorgaben Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung, Wasserhaushaltsbilanz, Grundwasserschutz; Hinweis Ablagerungsstellen | |
| • BUND Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz: Hinweise Planung naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks | |
| • Landesjagdverband Rheinland-Pfalz: Eingriffe Landschaftsbild Solarparks, naturverträgliche Standorte Solarparks | |
| • Naturschutzbund Deutschland e.V. Kreisgruppe Birkenfeld: Hinweise auf Schutzgebiete in geplanten Bauflächen, Fehlen Naturdenkmäler, Hinweise Landschaftsplan, Ausgleichsflächen Flurbereinigungsverfahren | |
| • Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald: Sonderbaufläche Windenergie Mackenrodt und Schutzziele Nationalpark | |
| • Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg: Betroffenheit Wasserschutzgebiet durch geplante Sonderbauflächen Windenergie | |
| • Stadtverwaltung Idar-Oberstein: Geplante gewerbliche Bauflächen Vollmersbach und Ziele der Raumordnung, Erschließung; Sonderbauflächen Windenergie Dickesbach und Abstand Wohnbebauung | |
| • Öffentlichkeit 2: Landschaftsschutzgebiet, Fauna im Bereich Solarpark Krummenau; Wildkorridor, Abstandsflächen | |
| • Öffentlichkeit 10: Geplante Sonderbaufläche Windenergie Mackenrodt und Auswirkungen Nationalpark, Schallimmissionen | |
| • Öffentlichkeit 11: Geplante Sonderbaufläche Recycling Dickesbach und Umweltauswirkungen, Sonderbaufläche Windenergie Dickesbach und Avifauna | |
| • Öffentlichkeit 18: Geplante Sonderbaufläche Recycling Dickesbach und Immissionen, Auswirkungen Trinkwasser; Sonderbaufläche Windenergie Dickesbach und Abstand Wohnnutzung, Auswirkungen Grundwasser | |
| • Öffentlichkeit 20: Geplante Wohnbaufläche Angewann Kirschweiler und Oberflächenwasser/ Bodenbeschaffenheit |
Während der Dauer dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.