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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 37/2026
Nichtamtlicher Teil
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Termine erforderlich bei der Ordnungsbehörde

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für die Vorsprache bei unserer Ordnungsbehörde eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist.

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass für Anliegen bei der Ordnungsbehörde eine Terminabsprache durchgeführt wird. Dies betrifft neben dem Bürgerbüro auch weitere Anliegen und Leistungen. So müssen auch beim Gewerbeamt, Standesamt, Straßenverkehrsbehörde oder dem Vollzugsdienst Termine vereinbart werden.

Im Sinne der Gleichbehandlung bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld einen entsprechenden Termin zu vereinbaren und nicht unangemeldet vorzusprechen.

Termine können sowohl telefonisch (Tel. 06785/79-0), als auch bei per E-Mail mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.

Die Zuständigkeiten für Ihre Angelegenheiten können Sie auf der Homepage www.vg-hr.de einsehen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!