Bis zum Stichtag 19.01.2027 müssen alle Kartenführerscheine erneuert worden sein, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt worden sind. Ältere Karten- und Papierführerscheine sind bereits fällig gewesen und - falls nicht schon geschehen - ebenfalls zu erneuern. (Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren sind - diese müssen ihren Führerschein erst bis 19.01.2033 erneuern lassen).
Die Antragstellung erfolgt, stellvertretend für die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld, bei den Bürgerbüros in Herrstein und Rhaunen. Reguläre Termine können online unter www.vg-hr.de oder telefonisch unter 06785-793200 gebucht werden.
Aufgrund der Menge der anstehenden Erneuerungen werden am Freitag, 30.10.2026, von 15:00 – 20:00 Uhr Sondertermine für Einwohner/innen der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen beim Bürgerbüro am Standort Herrstein angeboten. Telefonische Terminabsprache ist hierfür zwingend erforderlich: 06785-793200. (Online-Buchungen sind für die Sonderöffnungszeiten nicht möglich.)
Erforderliche Unterlagen für die Erneuerung: Ihr bisheriger Führerschein, Ihr Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Foto in Papierform. Die Antragsgebühr beim Bürgerbüro beträgt 5,10 €, die sonstigen Gebühren in Höhe von ca. 25,- € werden im Anschluss durch die Kreisverwaltung Birkenfeld per Rechnung angefordert.
Sonstige Führerschein-Anträge (Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung etc.) sind an diesem Sondertag ebenfalls möglich!