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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 39/2022
Bekanntmachungen anderer Behörden
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Die neue „Brennholz-Saison“ läuft in diesem Jahr früh an (!) – JETZT aus dem Staatswald des Forstamtes Idarwald bestellen!

Der Brennholzverkauf für die Bürger der Nationalpark-Region wird in den nächsten Wochen (in diesem Jahr, aufgrund der im Vergleich zu den Vorjahren veränderten Rahmenbedingungen, deutlich früher als sonst!) disponiert. Um einen Überblick über Nachfrage und Angebot auf dem Brennholzmarkt in der Nationalparkregion zu bekommen und bedarfsgerecht und kundennah die Holzmengen steuern zu können, ist es notwendig, schon früh die Kundenwünsche zu eruieren.

Das Forstamt Idarwald bittet diejenigen Bürger, die aus dem Staatswald seines Zuständigkeitsbereichs Brennholz kaufen wollen, jetzt - auf jeden Fall bis spätestens zum 31. Oktober 2022 - zu bestellen!

Das Forstamt Idarwald wird ab Dezember das Brennholz einschlagen und an den Waldweg gerückt bereitstellen. Die Preise für dieses Holz orientieren sich am regionalen Brennholzmarkt und dem für den Staatswald durch die Zentralstelle der Forstverwaltung festgelegten Mindestpreis. Er beträgt:

68 € je Festmeter für das Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Eiche; bis zu 20 % ggf. auch Anteile von Ahorn, Esche oder Birke);
55 € je Festmeter für alle anderen Holzarten (Nadelholz, Weide, Linde, Aspe, Erle u.a.).

Aufgrund der zu erwartenden hohen Brennholz-Nachfrage

* kann es notwendig sein, dass bis zu 20 % anderer Holzarten dem primär gewünschten Brennholz-Sortiment beigemischt werden,
* werden die Bestellmengen auf 10 Festmeter pro Haushalt begrenzt!

Auch müssen die Mengenwünsche mit der (nach Gesetzeslage und im Rahmen des Nachhaltigkeitsgrundsatzes) möglichen Produktionsmenge abgestimmt werden, bevor eine verbindliche Lieferzusage gegeben werden kann; insofern gelten die Bestellmengen unter dem Vorbehalt, dass die Bestellmengen überhaupt produziert werden können. Sollte es - nach Abstimmung von Angebot- und Nachfragemenge - notwendig sein, die bestellte Menge zu kürzen oder sogar eine Lieferung ganz abzusagen, erhält der Kunde bis zum 30.11.2022 vom Forstamt eine entsprechende Information; nur wenn es bis zum 01.12.2022 keine Änderungsmeldung des Forstamtes gibt, gilt das Kaufangebot des Kunden als angenommen durch den Produzenten/Verkäufer!

Als unverzichtbare Grundlage für die Bestellung benötigt der Käufer ein besonderes Bestellformular mit Anlage. Dieses kann bezogen werden:

a) über die Internet-Seite des Forstamtes mit dem Link: http://www.wald-rlp.de/forstamt-idarwald,
b) vom Forstamt,
c) über den jeweiligen Forstrevierbeamten.

Das Bestellformular muss bis zum 31. Oktober 2022 an das Forstamt Idarwald in Rhaunen zurückgeschickt werden!

Hinweis: Das Forstamt weist darauf hin, dass aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben das Holz - soweit möglich - bis März aus dem Wald entfernt sein sollte, damit durch seine Aufarbeitung und seinen Transport die Tiere (insbesondere auch die Großvögel!) nicht beim Bau ihrer Brutstätten oder beim Brutgeschäft bzw. In der Setzzeit des Jungwildes gestört werden. Kann dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden, mag es im Einzelfall (z.B. in der Nähe eines Rotmilan-Horstes) notwendig sein, die Aufarbeitung und/oder Abfuhr des Holzes bis zum August aufzuschieben!