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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 39/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Dickesbach

Der Ortsgemeinderat Dickesbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 29.09.2023 bis einschließlich 10.10.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Dickesbach, den 22.09.2023
Heinz Matzen, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Dickesbach für die Jahre 2023 / 2024 vom 21.09.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 27.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

die ordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in beiden Haushaltsjahren nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

360 %

360 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

80,00 Euro

80,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

105,00 Euro

105,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)  —  1.815.397,47 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  1.901.156,24 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  1.919.944,24 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  1.973.455,24 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  1.983.546,24 Euro

Dickesbach, den 21.09.2023
Heinz Matzen, Ortsbürgermeister