Der Gemeinderat gibt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG Rheinland-Pfalz) i. V. m. § 66 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlordnung (KWO Rheinland-Pfalz) eine Änderung seiner Zusammensetzung bekannt. Anstelle des zum 24.03.2023 durch Niederlegung ausgeschiedenen Ehrenamtsträgers Andreas Pees konnte im Wege der Mandatsannahme in der Ratssitzung vom 02.05.2023
Frau Dajana Faller als Nachrückerin verpflichtet und eine aktuelle Ausgabe des Kommunalbreviers / Ergänzungsbandes ausgehändigt werden. Das Ersatzmitglied hatte bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 aus dem Kreis der bisher noch nicht berufenen Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten. Bei Stimmengleichheit von Ersatzkandidaten erfolgt die Festlegung der Reihenfolge durch den Wahlausschuss im Wege des Losentscheids.