Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V. mit § 66 Kommunalwahlordnung (KWO Rheinland-Pfalz) gibt der Gemeinderat eine Änderung der Zusammensetzung seiner Vertretungsorgane bekannt.
In der Sitzung des Gemeinderats am 19.01.2023 wurde der bisherige weitere Beigeordnete Axel Brunk, der zugleich auch gewähltes Ratsmitglied ist, nach erfolgreicher Wahl und Aushändigung einer Urkunde zum neuen Ortsbürgermeister ernannt. Durch die Ernennung scheidet er gemäß § 5 Abs. 4 KWG kraft Gesetz als Ratsmitglied aus dem Gemeinderat aus.
Nach Überreichung der Ernennungsurkunde erfolgte die Wahl zum nunmehr freigewordenen Ehrenamt des weiteren Beigeordneten. Die einstimmige Wahl fiel auf das Ratsmitglied Joachim Ströher.