Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Bundenbach befindet sich folgende Grabstätte in einem ungepflegten Zustand:
Einzelgrabstätte Horst Forster
Gemäß § 26 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bundenbach sind alle Grabstätten dauernd instand zu halten und zu pflegen.
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltspflichtigen dazu auf, die Grabstätte ordnungsgemäß herzurichten, spätestens bis zum 30.03.2025.
Geschieht dies nicht, ist die Ortsgemeinde Bundenbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen herrichten zu lassen (§ 27 der Friedhofssatzung).