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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 4/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Aufforderung zum Herrichten von Grabanlagen

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Bundenbach befindet sich folgende Grabstätte in einem ungepflegten Zustand:

Einzelgrabstätte Horst Forster

Gemäß § 26 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bundenbach sind alle Grabstätten dauernd instand zu halten und zu pflegen.

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltspflichtigen dazu auf, die Grabstätte ordnungsgemäß herzurichten, spätestens bis zum 30.03.2025.

Geschieht dies nicht, ist die Ortsgemeinde Bundenbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen herrichten zu lassen (§ 27 der Friedhofssatzung).

Bundenbach, den 10.01.2025
Ortsgemeinde Bundenbach
Verena Mächtel, Ortsbürgermeisterin DS