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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 4/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe der Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen

Nach § 21 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) haben wir den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch auf der Basis der Untersuchungsergebnisse nach § 14 TrinkwV zu informieren. Die Analysewerte des Trinkwassers im Bereich der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen liegen deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten.

Die Härtebereiche sind maßgebend für die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Nähere Dosierhinweise befinden sich auf den Produktverpackungen. Beim Härtebereich 1 ist die Zugabe von Entkalkungsmitteln in der Regel nicht notwendig. Auch ist die Entkalkung von Haushaltsgeräten, wie z. B. Kaffeemaschinen etc. grundsätzlich nicht notwendig.

Die Wasserhärtebereiche sind in § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) geregelt.

Maßgebend für die Einstufung in die Härtebereiche ist der Wert Millimol Calciumcarbonat je Liter.

Härtebereich 1,weich

weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht {{lt}} 8,4 °dH)

Härtebereich 2,mittel

1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

Härtebereich 3,hart

mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht {{gt}} 14 °dH)

Die Trinkwasserhärte im Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen umfasst den Härtebereich 1. Näheres kann nachfolgender Liste entnommen werden.

(Stand: 09/2025)