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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 4/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Reittherapie Jung“

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitenthal hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Reittherapie Jung“ aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

In der Ortsgemeinde Breitenthal soll südlich der Ortslage eine Einrichtung für therapeutisches Reiten inkl. zugehöriger Nutzungen (u. a. einen Baucontainer mit Büro, Gruppenraum und Sanitärräumen, eine Mehrzweckhalle, einen Reitplatz...) errichtet werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für ein Gelände ca. 50 m südlich der Niederhosenbacher Straße aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich östlich eines Feldweges, der von der Niederhosenbacher Straße kommend in Richtung Sportplatz führt. Des Weiteren wird das Plangebiet im Norden und Süden durch Feldwege begrenzt. Östlich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an das Plangebiet an.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4.380 m2.

Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 BauGB kann ein vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ergänzt oder geändert ist, wenn bei Gebiets- oder Bestandsänderungen von Gemeinden oder anderen Veränderungen der Zuständigkeit für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ein Flächennutzungsplan fort gilt.

Im Hinblick auf den Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen zum 01.01.2020 und dem damit einhergehenden Planungsbedürfnis für einen neuen gemeinsamen Flächennutzungsplan kann der vorliegende Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 BauGB aufgestellt werden.

Der in Rede stehende Bebauungsplan bedarf jedoch, da er nicht aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt ist, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als höhere Verwaltungsbehörde (vgl. § 1 Nr. 2 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch - ZuVO nach BauGB -).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026 auf der Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Breitenthal „Reittherapie Jung“ veröffentlicht, zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die vorgenannten Unterlagen können darüber hinaus während des oben genannten Zeitraums zusätzlich während der Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauen, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse a.shilinski@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Breitenthal, 12.01.2026
Ulrich Peter (DS),Ortsbürgermeister