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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 4/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Bollenbach

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses der Ortsgemeinde Bollenbach vom 09.12.2025 wird der zweite Bauabschnitt der Erschließungsstraße „Schulstraße“ gemäß § 36 i. V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Dies betrifft hier das Grundstück Flur 12, Flurstück 10/25 laut beigefügtem Ausschnitt aus der Flurkarte.

Diese Widmungsverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i. V.m. § 41 Abs. 4 Satz4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Herrstein, 12.01.2026
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Uwe Weber, Bürgermeister