Die Meldebehörde der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen weist darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:
| 1. | Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen |
| 2. | Für die Datenweitergabe an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen |
| 3. | Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Antragsberechtigt sind Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder), die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören wie der Meldepflichtige |
| 4. | Für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage |
| 5. | Für die Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr |
| 6. | Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen kann. |
Weitere Auskünfte über die Möglichkeit zur Beantragung von Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren erteilt das Bürgerbüro VG Herrstein-Rhaunen, Tel. 06785 / 79-3200 / -3300, buergerbuero@vg-hr.de