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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 40/2022
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

der Ortsgemeinde Niederhosenbach

Der Ortsgemeinderat Niederhosenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 7. Oktober 2022 bis einschließlich 17. Oktober 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Niederhosenbach, den 28.09.2022
Michael Pelke, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Niederhosenbach

für die Jahre 2022 / 2023 vom 23.09.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 14. Juli 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

581.790,00 Euro

515.602,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

766.437,00 Euro

620.920,00 Euro

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

-184.647,00 Euro

-105.318,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

505.464,00 Euro

436.806,00 Euro

die ordentlichen

Auszahlungen auf

705.030,00 Euro

560.476,00 Euro

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

-199.566,00 Euro

-123.670,00 Euro

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der

außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

263.788,00 Euro

255.500,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

371.326,00 Euro

413.000,00 Euro

Saldo Ein- / Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-107.538,00 Euro

-157.500,00 Euro

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

307.104,00 Euro

281.170,00 Euro

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo Ein- / Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

307.104,00 Euro

281.170,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

1.076.356,00 Euro

973.476,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

1.076.356,00 Euro

973.476,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2022

2023

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

360 %

360 %

- Grundsteuer B

365 %

365 %

b) Gewerbesteuer

365 %

365 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

30,00 Euro

30,00 Euro

- für den zweiten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019  —  1.172.803,09 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020  —  1.015.268,03 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  916.389,03 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  731.742,03 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  626.424,03 Euro

Niederhosenbach, den 23.09.2022
Michael Pelke, Ortsbürgermeister