Erlass einer Satzung über die 1. Änderung der Abrundungssatzung über die Festsetzung der Grenzen für einen Teil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich des Weiherwegs der Ortsgemeinde Gösenroth im vereinfachten Verfahren nach BauGB
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Gösenroth hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2023 beschlossen, im Gemarkungsteil „Bitzen“ einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einzubeziehen.
Die Lage des Geltungsbereiches ist in der Übersichtsskizze in etwa dargestellt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form der Veröffentlichung im Internet gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung der Abrundungssatzung, bestehend aus Satzungsentwurf, Deckblatt und Begründung in der Zeit vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Gösenroth „1. Änderung der Abrundungssatzung““ eingesehen werden kann.
Er kann darüber hinaus in der Zeit vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.
Die Ortsgemeinde Gösenroth weist darauf hin, dass keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wurde. Während der Dauer dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden. Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Gösenroth geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungssatzung unberücksichtigt bleiben.