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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 41/2022
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Rückschnitt von Hecken und Gehölzen

In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden über Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, den Wuchs ihrer Anpflanzungen entlang der Grundstücksgrenzen zu Straßen und Wegen zu kontrollieren.

Betroffene Grundstückseigentümer haben die Pflicht, ihre Bäume, Hecken und Sträucher entlang von Gehwegen und Straßen sowie von Wirtschaftswegen bündig zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies betrifft auch den Luftraum in einer Höhe von mindestens 2,5 Metern über den Gehwegen und mindestens 4,5 Metern über Straßen sowie Feld- und Wirtschaftswegen.

Besonders Verkehrszeichen und Straßenlaternen sollten großzügig freigeschnitten werden, damit die Verkehrszeichen erkannt werden können und die Ausleuchtung der Straßen und Wege gewährleistet ist.

Dabei sind die Regelungen des Naturschutzes zu beachten, wonach ein Rückschnitt von Hecken und Gehölzen, welcher über einen schonenden Form- und Pflegeschnitt hinausgeht nur im Zeitraum vom 01.10. - 28.02. zulässig ist.

Die Nationalparkverbandsgemeinde bittet, im Namen der Ortsgemeinden, alle Besitzer solcher Grundstücke, auch zur Vermeidung haftungsrechtlicher Ansprüche, die Anpflanzungen entlang von Verkehrsflächen sowie der Wirtschaftswege nach den angegebenen Vorgaben zurückzuschneiden.