Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 41/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

der Ortsgemeinde Schauren

Der Ortsgemeinderat Schauren hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 13.10.2023 bis einschließlich 23.10.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Schauren, den 02.10.2023
Susanne Müller, Ortsbürgermeisterin

1. NachtragsHaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Schauren

für das Jahr 2023 vom 26.09.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 08.08.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

gegenüber bisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

573.506,00 €

120.606,00 €

694.112,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

630.453,00 €

58.808,00 €

689.261,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

- 56.947,00 €

+ 61.798,00 €

+ 4.851,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

546.696,00 €

120.606,00 €

667.302,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

568.924,00 €

58.808,00 €

627.732,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

- - 22.228,00 €

+ 61.798,00 €

+ 39.570,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

68.600,00 €

- 25.500,00 €

43.100,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

838.000,00 €

48.100,00 €

886.100,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 769.400,00 €

- 73.400,00 €

-843.100,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

791.628,00 €

11.802,00 €

803.430,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

791.628,00 €

11.802,00 €

803.430,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.406.924,00 €

468.794,00 €

1.513.832,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

1.406.924,00 €

468.794,00 €

1.513.832,00 €

§ 2 bis 5

Die §§ 2 bis 5 bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

1.957.059,04 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

1.892.616,69 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

1.914.358,69 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

1.919.209,69 Euro

Schauren, den 02.10.2023
Susanne Müller, Ortsbürgermeisterin