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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 41/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Ausbietung

Fischereiverpachtungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen verpachtet beginnend ab dem 01.04.2024, das Fischereiausübungsrecht in den nachstehenden gemeinschaftlichen Fischereibezirken.

Die Verpachtung erfolgt durch Einholung schriftlicher Gebote von einem unbeschränkten Personenkreis.

1) Fischereibezirk „Idarbach Los I“ – Fischereigenossenschaft Idarbach:

Der Idarbach von der Staatsforstgrenze südwestlich der Ortsgemeinde Allenbach bis ca. 100 Meter unterhalb der Brücke der Hauptstraße Allenbach (B 422) einschließlich des Reichenbachs sowie des Hohlbachs bis zur Mündung in den Idarbach (Länge ca. 5.800 Meter).

2) Fischereibezirk „Idarbach Los III“ – Fischereigenossenschaft Idarbach:

Der Idarbach von der Banngrenze Kempfeld bachabwärts bis zur Stadtgrenze Idar-Oberstein einschließlich des Steinbaches bis zur Talsperre und der Allenbergbach bis zur Grenze der Gemarkung Bruchweiler. Hier ist der Idarbach Grenzbach zwischen Idar-Oberstein und Kirschweiler (Länge ca. 6.500 Meter).

3) Fischereibezirk „Fischbach Los IV“ – Fischereigenossenschaft Fischbach:

Der Fischbach von der Banngrenze Herrstein/Niederwörresbach bis zur Straßenbrücke der L160 unterhalb des alten Steinbruch Gerachs sowie den gesamten Bachlauf des Wahlenbachs (Länge ca. 3.000 Meter).

4) Fischereibezirk „Fischbach Los V“ – Fischereigenossenschaft Fischbach:

Der Bachlauf des Wörresbach auf den Bännen von Oberwörresbach und Niederwörresbach einschließlich des Gladenbaches bis zur Mündung in den Fischbach (Länge ca. 3.500 Meter).

5) Fischereibezirk „Harzgraben“:

Die Gewässerstrecke beginnend am Hosenbach aufwärts den Beichbach, Willwies, Wickersweiler zwischen den Weihern und in Engwies (Länge ca. 2.500 Meter).

Interessenten werden gebeten in einem verschlossenen Umschlag ein Angebot mit der Aufschrift „Fischereiangebot + (dem jeweiligen Fischereibezirk)“

bis zum 15. November 2023, 12.00 Uhr

unter Bennenung des Pachtpreises, durch Nachweis des gültigen Fischereischeins sowie mit Angabe des Absenders bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen (Zimmer 253), Brühlstraße 16, in 55756 Herrstein einzureichen.

Die Pachtbedingungen für die Fischereibezirke liegen in der Zeit vom 03. November bis 14. November 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16 in 55756 Herrstein (Zimmer 253), während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus (Tel.: 06785-79-1204; E-Mail: ak.dienhart@vg-hr.de).

Mit der Abgabe eines Angebotes erkennen die Interessenten diese Pachtbedingungen an.

Der Eröffnungstermin der Angebote findet am 16. November 2023, 10.00 Uhr statt.

Herrstein, den 05.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen