Nach § 21 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) haben wir den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch auf der Basis der Untersuchungsergebnisse nach § 14 TrinkwV zu informieren. Die Analysewerte des Trinkwassers im Bereich der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen liegen deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten.
Die Härtebereiche sind maßgebend für die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Nähere Dosierhinweise befinden sich auf den Produktverpackungen. Beim Härtebereich 1 ist die Zugabe von Entkalkungsmitteln in der Regel nicht notwendig. Auch ist die Entkalkung von Haushaltsgeräten, wie z. B. Kaffeemaschinen etc. grundsätzlich nicht notwendig.
Die Wasserhärtebereiche sind in § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) geregelt.
Maßgebend für die Einstufung in die Härtebereiche ist der Wert Millimol Calciumcarbonat je Liter.
Härtebereich 1, weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich 2, mittel 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich 3, hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Die Trinkwasserhärte im Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen umfasst den Härtebereich 1. Näheres kann nachfolgender Liste entnommen werden.