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Ausgabe 41/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Wasen“

in der Ortsgemeinde Hellertshausen

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 01.10.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Wasen“ im vereinfachten Verfahren beschlossen hat.

Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.

Die Ortsgemeinde Hellertshausen beabsichtigt den Bebauungsplan „Auf dem Wasen“ von 1985 inkl. der 1. Änderung von 1994 zu ändern. Planungsanlass ist die nicht rechtssichere Festsetzung der Gebäudehöhe und planungstechnische nicht mehr zeitgemäße Festsetzung zur Ausgestaltung von Drempeln.

Daher ist es erforderlich, einen Bebauungsplan zu ändern, um rechtssichere und zeitgemäße Festsetzungen für die Zukunft sicherzustellen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im Norden durch den angrenzenden Feldwirtschaftsweg sowie im Osten durch die Straßenverkehrsfläche der Lindenstraße begrenzt. Im Südosten und Südwesten grenzen zudem private Gartenflächen der Wohnbebauung der Lindenstraße und Hauptstraße an. Westlich begrenzt die Straßenverkehrsfläche der Hauptstraße den Geltungsbereich. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,55 ha.

Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Wasen“ in der Ortsgemeinde Hellertshausen (ohne Maßstab)

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Wasen“ ersetzt den Bebauungsplan „Auf dem Wasen“ von 1985 inkl. der 1. Änderung von 1994 lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf dem Wasen“ (1985) inkl. 1. Änderung (1994) bleiben hiervon unberührt.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine Wohnbaufläche vor. Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Hellertshausen, den 02.10.2024
DS
Norbert Alt
Ortsbürgermeister