Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 41/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

der Ortsgemeinde Krummenau

Der Ortsgemeinderat Krummenau hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 10. Oktober 2025 bis einschließlich 20. Oktober 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Krummenau, den 29. September 2025
Gerd Böhnke, Ortsbürgermeister

1. NachtragsHaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Krummenau

für das Haushaltsjahr 2025 vom 29.09.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 11.09.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

für das Haushaltsjahr 2025

gegenüber

bisher

Veränderung

um

nunmehr

festgesetzt

auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

265.185,00 €

837,00 €

266.022,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

244.996,00 €

23.417,00 €

268.413,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

20.189,00 €

- 22.580,00 €

- 2.391,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

260.725,00 €

837,00 €

261.562,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

233.147,00 €

23.417,00 €

256.564,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

27.578,00 €

- 22.580,00 €

4.998,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

23.250,00 €

23.250,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

- 23.250,00 €

- 23.250,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

21.530,00 €

21.530,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

27.578,00 €

- 24.300,00 €

3.278,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 27.578,00 €

45.830,00 €

18.252,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

260.725,00 €

22.367,00 €

283.092,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

260.725,00 €

22.367,00 €

283.092,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 auf  —  13.000,00 Euro statt 36.000,00 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

(letzter Jahresabschluss)

1.440.820,14 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

1.509.071,87 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

1.401.860,29 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

1.421.104,29 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

1.418.713,29 Euro

Krummenau, den 29.09.2025
Gerd Böhnke, Ortsbürgermeister