Aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2017.
Der Ortsgemeinderat von Berschweiler hat am 16.09.2020 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 16.10.2020 bis 26.10.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.