Aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2019.
Der Ortsgemeinderat von Bundenbach hat am 22.09.2022 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 beschlossen und der Ortsbürgermeisterin, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 21.10.2022 bis 31.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.