Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO im Dienstgebäude der Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen (Verwaltungsgebäude Rhaunen, Zimmer 1 des Nebengebäudes) Zum Idar 21, 55624 Rhaunen, während der Dienstzeiten (montags bis freitags vom 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der dem Verband angehörenden Gemeinden (Gösenroth, Hausen, Horbruch, Krummenau, Oberkirn, Rhaunen, Schwerbach, Stipshausen, Weitersbach) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen
vom 20. Okt. bis einschließlich 3. Nov. 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Verwaltungsgebäude Rhaunen, Zum Idar 21, 55624 Rhaunen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.