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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 42/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Satzung über die 1. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Veitsrodt vom 8. Oktober 2024

Der Ortsgemeinderat Veitsrodt hat in seiner Sitzung am 22. August 2024 auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und des § 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die nachfolgende erste Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Veitsrodt in der zuletzt gültigen Fassung vom 16. August 2023 beschlossen:

Artikel 1

Satzungsänderung

§ 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen und der dringlichen Sitzungen des Ortsgemeinderates werden durch Aushang an folgender Bekanntmachungstafel bekannt gemacht:

• Bushaltestelle (Hauptstraße)

Artikel 2

Inkrafttreten

Die erste Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Veitsrodt, den 8. Oktober 2024
gez.
Julia Hagner, Ortsbürgermeisterin

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen, gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

(1)

Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

(2)

Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist (Jahresfrist) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist (Jahresfrist) jedermann diese Verletzung geltend machen.