Der Ortsgemeinderat Veitsrodt hat in seiner Sitzung am 22. August 2024 auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und des § 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die nachfolgende erste Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Veitsrodt in der zuletzt gültigen Fassung vom 16. August 2023 beschlossen:
Artikel 1
Satzungsänderung
§ 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen und der dringlichen Sitzungen des Ortsgemeinderates werden durch Aushang an folgender Bekanntmachungstafel bekannt gemacht:
• Bushaltestelle (Hauptstraße)
Artikel 2
Inkrafttreten
Die erste Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen, gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| (1) | Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| (2) | Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist (Jahresfrist) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist (Jahresfrist) jedermann diese Verletzung geltend machen.