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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 42/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Aufforderung zum Abräumen von Grabanlagen

Auf dem Friedhof von Hintertiefenbach ist die Ruhezeit für nachfolgende Grabstätten gem. § 10 der bei Erstbelegung jeweils rechtskräftigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hintertiefenbach abgelaufen.

Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:

Werner Brusius

Erika Brusius

Gisela Fey

Paul Fey

Paul Fuchs

Erna und Otto Franzmann

Albrecht Karl Kleindienst

Gerhard Kohl

Otto Kurz

Lydia Kurz

Lina Kreuscher

Dirk Mayer

Artur Mayer

Paula Mayer

Martha Petsch

Heinrich Rieth

Emma Schardt

Rosa Stauch

Gerhard Spann

Maria Theis

Doris Weiss

Eitel Horst Weiß

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Gräber spätestens

bis 27. Februar 2026

ordnungsgemäß zu entfernen.

Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Hintertiefenbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 23 der Friedhofssatzung).

Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung.

Hintertiefenbach, den 06.10.2025
Ortsgemeinde Hintertiefenbach
Oliver Klinnert
Ortsbürgermeister DS