aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2018.
Der Ortsgemeinderat von Mörschied hat am 21.07.2022 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 28.10.2022 bis 08.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.