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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 43/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Ordnungsbehörde informiert:

Analog zu den Regelungen des § 26 Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes möchte die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen darauf hinweisen, dass Veranstaltungen bereits ab einer zu erwartenden Besucherzahl von mehr als 1.000 Personen (z.B. Fastnachtsumzüge, Märkte, Festivals etc.) im Vorfeld bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden sollten.

Hintergrund der Anzeige ist, dass somit frühzeitig Vorbereitungen für eventuelle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können und ggf. ein Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde erstellt werden kann.

In dem Kontext wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Veranstalter für die Sicherheit einer Veranstaltung verantwortlich ist. Er hat die Sorgfaltspflichten einzuhalten, welche sich aus seiner Verkehrssicherungspflicht ergeben. Somit wäre eine rechtzeitige Absprache mit der Ordnungsbehörde auch im Sinne des Veranstalters.

Aufgrund der Tatsache, dass Fasching bereits im Februar 2024 stattfindet, sollen die hierfür geplanten Veranstaltungen, bei denen o. g. Besucherzahl erwartet werden kann, bis spätestens zum 30.11.2023 bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Für alle weiteren Veranstaltungen, die im Veranstaltungsjahr 2024 geplant sind und bei welchen ebenfalls mit mehr als 1.000 Besuchern zu rechnen ist, soll die Anzeige bis spätestens zum 31.03.2024 erfolgen.

Anzeigen für derartige Veranstaltungen können per E-Mail mit folgenden Eckdaten an ordnungsbehoerde@vg-hr.de gerichtet werden:

  • Name des Veranstalters

  • Anlass der Veranstaltung

  • Kontaktdaten der verantwortlichen Person

  • Örtlichkeit und Zeitpunkt der Veranstaltung

  • Zu erwartende Besucheranzahl