Der Gemeinderat gibt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V. mit § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO Rheinland-Pfalz) eine Änderung seiner Zusammensetzung bekannt.
Anstelle des zum 31.05.2022 durch Niederlegung ausgeschiedenen Ehrenamtsträgers Thomas Müller konnte im Wege der Mandatsannahme in der Ratssitzung vom 15.09.2022
Herr Heinz Gemmel, Hauptstraße 40
als Nachrücker verpflichtet und eine aktuelle Ausgabe des Kommunalbreviers / Ergänzungsbandes ausgehändigt werden.
Das Ersatzmitglied hatte bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 aus dem Kreis der bisher noch nicht berufenen Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten. Bei Stimmengleichheit von Ersatzkandidaten erfolgt die Festlegung der Reihenfolge durch den Wahlausschuss im Wege des Losentscheids.