Das bei der Gemeinderatswahl über den Wahlvorschlag der Wählergruppe Dräger gewählte Ratsmitglied Herr Johannes Dräger hat auf sein Mandat verzichtet und ist aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Ratsmitglied gewählt wurde, in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/ Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Dräger wurde Herr Gerd Keßler als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rhaunen einberufen. Herr Keßler hat auf das Mandat verzichtet.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/ Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Dräger wurde Herr Georg Dräger als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rhaunen einberufen. Herr Dräger hat auf das Mandat verzichtet.
Als nächste Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/ Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Dräger wurde Frau Ludwina Otto als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Rhaunen einberufen. Frau Otto hat das Mandat angenommen.