Am Donnerstag, den 20. November 2025, 19 Uhr findet im ehemaligen Mühlengebäude in Schwerbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwerbach statt. Hierzu sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen herzlich eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Rechenschafts- und Kassenbericht |
| 2. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 3. | Nachwahl des Jagdvorstandes |
| 4. | Verwendung der Jagdpachteinnahmen |
| 5. | Verschiedenes / Anfragen / Mitteilungen |
Auslegung Grundflächenverzeichnis
Das Verzeichnis aller im Jagdbezirk Schwerbach gelegenen Grundstücke liegt in der Zeit vom 03 November 2025 bis einschließlich 16. November 2025 zur Einsichtnahme und ggf. Berichtigung aller Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten oder ihrer mit Vollmacht versehenen Beauftragten bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, öffentlich aus.
Einsprüche gegen die Richtigkeit des Grundflächenverzeichnisses sind nur innerhalb der Auslegungsfrist möglich. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Verzeichnis mit Ablauf der Frist als festgestellt.
Auslegung Niederschrift
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Schwerbach vom 20. November 2025 liegt in der Zeit vom 01. Dezember bis einschließlich 14. Dezember 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstr. 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus.
Sollten Sie Einsicht in die vorgenannten Unterlagen haben wollen, vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 06785/79-1204 vorab einen genauen Termin.