hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 2 Absatz 1, 1 Absatz 8 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Herborn hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2019 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinterm Pferg“ in der Gemarkung Herborn einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 2 Absatz 1 und 1 Absatz 8 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB durchgeführt.
Im Gemarkungsteil „Hinterm Pferg“ soll ein neues Wohnbaugebiet zur weiteren Entwicklung des Ortes ausgewiesen werden.
Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, südwestlich anschließend an die bestehende Ortslage.
Die Umgrenzung des Plangebietes ist im nachstehenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.