JETZT Holz aus dem Staatswald des Forstamtes Idarwald bestellen!
Der Brennholzverkauf für die Bürger der Nationalpark-Region wird in den nächsten Wochen disponiert: Das Forstamt bittet diejenigen Bürger, die aus dem Staatswald Brennholz kaufen wollen, jetzt - auf jeden Fall bis spätestens zum 10. Dezember - zu bestellen!
Um einen Überblick über Nachfrage und Angebot auf dem Brennholzmarkt in der Nationalparkregion zu bekommen und bedarfsgerecht und kundennah die Holzmengen steuern zu können, ist es notwendig, schon früh - zu einem einheitlichen (!) Termin für alle betroffenen Ämter - die Kundenwünsche zu eruieren.
Das Forstamt Idarwald wird ab Dezember das bestellte Brennholz einschlagen und an den Waldweg gerückt bereitstellen. Die Preise für dieses Holz orientieren sich am regionalen Brennholzmarkt und dem für den Staatswald durch die Zentralstelle der Forstverwaltung festgelegten Mindestpreis. Er beträgt 55 € für den Festmeter Buchen- und 45 € für den Festmeter Eichenholz.
Aufgrund des durch den Borkenkäfer-Befalls verursachten Schadholzanfalls in der Baumart Fichte, bietet das Forstamt in dieser Saison das Fichtenholz zu 10 € je Raummeter an. Ein Vergleich der Heizwerte von Buche und Fichte zeigt, dass ein Kauf von Fichtenbrennholz auf dieser Preisbasis ausgesprochen lukrativ ist:
Baumarten und Energiegehalt
Heizwerte pro 1 Rm gesetztes Meterholz, lufttrocken (W 20)
Eiche, Akazie, Esskastanie: | entspricht ca. 2.100kWh | = | 210 l Heizöl |
Buche, Hainbu., Esche, Ahorn: | entspricht ca. 2.050kWh | = | 205 l Heizöl |
Birke, Kirsche, Obstbaum: | entspricht ca. 1.900kWh | = | 190 l Heizöl |
Douglasie; Kiefer, Lärche: | entspricht ca. 1.700kWh | = | 170 l Heizöl |
Fichte, Tanne: | entspricht ca. 1.500kWh | = | 150 l Heizöl |
Das Forstamt weist darauf hin, dass aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben das Holz - soweit möglich - bis März aus dem Wald entfernt sein sollte, damit durch seine Aufarbeitung und seinen Transport die Tiere (insbesondere die Großvögel!) nicht beim Bau ihrer Brutstätten oder beim Brutgeschäft bzw. in der Setzzeit des Jungwildes gestört werden. Kann dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden, mag es im Einzelfall (z.B. in der Nähe eines Rotmilanhorstes) notwendig sein, die Aufarbeitung und/oder Abfuhr des Holzes bis zum August aufzuschieben!
Als unverzichtbare Grundlage für die Bestellung benötigt der Käufer ein besonderes
ÜBestellformular mit Anlage.
Dieses kann bezogen werden:
a) | über den jeweiligen Forstrevierbeamten, |
b) | vom Forstamt oder |
c) | über die Internet-Seite des Forstamtes, mit dem link: www.wald-rlp.de/forstamt-idarwald. |
Das Bestellformular muss bis zum 10. Dezember 2020 an das Forstamt Idarwald in Rhaunen zurückgeschickt werden!