Der Gemeinderat gibt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V. mit § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO Rheinland-Pfalz) eine Änderung seiner Zusammensetzung bekannt.
Anstelle der durch Niederlegung zum 20.07.2021 ausgeschiedenen Ehrenamtsträgerin Matthias Keidel konnte durch Mandatsannahme in der Ratssitzung am 30.09.2021
Herr Anselm Hönig, Kirchgasse 1
als Nachrücker verpflichtet und eine aktuelle Ausgabe des Kommunalbreviers / Ergänzungsbandes ausgehändigt werden. Das Ersatzmitglied hatte bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 aus dem Kreis der bisher noch nicht berufenen Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten. Bei Stimmengleichheit von Ersatzkandidaten erfolgt die Festlegung der Reihenfolge durch den Wahlausschuss im Wege des Losentscheids.