Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 45/2025
Bekanntmachungen anderer Behörden
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Kreisverwaltung gibt Hinweise zum Schutz der stillen Feiertage
Die Kreisverwaltung Birkenfeld bittet die Bevölkerung mit Hinweis auf den Vollzug des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG RP) um Beachtung der nachfolgenden Regelungen:.
Grundsätzlich gilt für alle Sonn- und Feiertage folgende Regelung:
- Verbot von öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.
Volkstrauertag: 16.11.2025:
- Verbot von der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen ab 4:00 Uhr, wenn sie nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind
- Verbot von öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Umzügen ab 4:00 Uhr, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen
- Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen bis 13:00 Uhr
- Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen ab 4:00 Uhr
Totensonntag, 23.11.2025:
- Verbot von der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen ab 4:00 Uhr, wenn sie nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind
- Verbot von öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Umzügen ab 4:00 Uhr, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen
- Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen bis 13:00 Uhr
- Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen ab 4:00 Uhr