Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 45/2025
Bekanntmachungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kreisverwaltung gibt Hinweise zum Schutz der stillen Feiertage

Die Kreisverwaltung Birkenfeld bittet die Bevölkerung mit Hinweis auf den Vollzug des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG RP) um Beachtung der nachfolgenden Regelungen:.

Grundsätzlich gilt für alle Sonn- und Feiertage folgende Regelung:

  • Verbot von öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.

Volkstrauertag: 16.11.2025:

  • Verbot von der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen ab 4:00 Uhr, wenn sie nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind
  • Verbot von öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Umzügen ab 4:00 Uhr, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen
  • Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen bis 13:00 Uhr
  • Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen ab 4:00 Uhr

Totensonntag, 23.11.2025:

  • Verbot von der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen ab 4:00 Uhr, wenn sie nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind
  • Verbot von öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Umzügen ab 4:00 Uhr, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen
  • Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen bis 13:00 Uhr
  • Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen ab 4:00 Uhr