aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2018.
Der Ortsgemeinderat von Rhaunen hat am 02.11.2020 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister/Beauftragten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 13.11.2020 bis 23.11.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, zur Einsichtnahme aus. Eine Einsichtnahme kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06785/790 erfolgen.