| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplans und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, bis zur Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Herrstein haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 2. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |