Auf dem Friedhof von Fischbach befindet sich die nachfolgende Grabstätte in einem ungepflegten Zustand.
Es handelt sich hierbei um die Grabstätte:
| Feld 5 Reihe 10 | Christel und Waldemar Prinz |
Gemäß § 23 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Fischbach sind alle Grabstätten dauernd instand zu halten und zu pflegen.
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätte innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens jedoch
bis 30.01.2025
ordnungsgemäß herzurichten.
Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Fischbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen ordnungsgemäß herrichten zu lassen (§ 25 der Friedhofssatzung).
Bitte setzen Sie sich mit der Ortsgemeinde in Verbindung.