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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 46/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Aufforderung zur Grabpflege

Auf dem Friedhof von Fischbach befindet sich die nachfolgende Grabstätte in einem ungepflegten Zustand.

Es handelt sich hierbei um die Grabstätte:

Feld 5 Reihe 10

Christel und Waldemar Prinz

Gemäß § 23 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Fischbach sind alle Grabstätten dauernd instand zu halten und zu pflegen.

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätte innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens jedoch

bis 30.01.2025

ordnungsgemäß herzurichten.

Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Fischbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen ordnungsgemäß herrichten zu lassen (§ 25 der Friedhofssatzung).

Bitte setzen Sie sich mit der Ortsgemeinde in Verbindung.

Fischbach, den 25.10.2024
Ortsgemeinde Fischbach
Heinz-Peter Tonn, Ortsbürgermeister DS