Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 46/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Aufforderung zum Abräumen von Grabanlagen

Auf dem Friedhof von Fischbach ist die Ruhezeit für nachfolgende Grabstätte gem. § 10 der bei Erstbelegung rechtskräftigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Fischbach abgelaufen.

Es handelt sich hierbei um die Grabstätte:

Feld 6 Reihe 22

Albert und Elli Mohr

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätte innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens jedoch

bis 30.01.2025

ordnungsgemäß zu entfernen.

Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Fischbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 22 der Friedhofssatzung).

Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung. Auch besteht die Möglichkeit, die Grabstätte gegen Kostenerstattung durch die Ortsgemeinde entfernen zu lassen.

Fischbach, den 25.10.2024
Ortsgemeinde Fischbach
Heinz-Peter Tonn, Ortsbürgermeister DS