Auf dem Friedhof von Fischbach ist die Ruhezeit für nachfolgende Grabstätte gem. § 10 der bei Erstbelegung rechtskräftigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Fischbach abgelaufen.
Es handelt sich hierbei um die Grabstätte:
| Feld 6 Reihe 22 | Albert und Elli Mohr |
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätte innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens jedoch
bis 30.01.2025
ordnungsgemäß zu entfernen.
Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Fischbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 22 der Friedhofssatzung).
Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung. Auch besteht die Möglichkeit, die Grabstätte gegen Kostenerstattung durch die Ortsgemeinde entfernen zu lassen.