Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sien in öffentlicher Sitzung am 03.11.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf’m Mühlenberg“ im vereinfachten Verfahren beschlossen hat.
Die Ortsgemeinde Sien schuf mit dem Bebauungsplan „Solarpark Auf´m Mühlenberg“ im Jahr 2024 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan wurden die Baugrenzen mit einem Abstand von 3 m zur Geltungsbereichsgrenze festgesetzt. Mit dem nördlich angrenzenden und im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Solarpark Auf‘m Mühlenberg (Teil 2)“ werden derzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der geplanten Freiflächen-Photovoltaik-Anlage geschaffen.
Um an der Nahtstelle zwischen den beiden v.g. Bebauungsplänen durchgehende Modulreihen (ohne Einhaltung eines 3 m breiten Abstandes) errichten zu können, bedarf es der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes durch die Erweiterung der Baugrenze bis an die Geltungsbereichsgrenze.
Das Plangebiet ist ca. 5,6 ha groß. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich des Siedlungskörpers der Ortsgemeinde Sien sowie nördlich der B 270, in den Gemarkungsbereichen „Im Mühlenberg“ und „In der Berschbach“, auf einer landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| • | im Osten durch einen Waldstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, |
| • | im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die B 270, |
| • | im Westen durch einen Bauernhof und daran angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen. |
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen:
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf‘m Mühlenberg“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Solarpark Auf‘m Mühlenberg“ (2024).
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.