I.
Am Sonntag, dem 29. Januar 2023, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Sensweiler statt. Eine etwaige Stichwahl findet am Sonntag, 19. Februar 2023 von 8 bis 18 Uhr statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 23. Dezember 2022 (37. Tag vor der Wahl), 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen - Wahlamt - (Zimmer 155), Brühlstr. 16, 55756 Herrstein erhalten.