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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 47/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Mörschied

Der Ortsgemeinderat Mörschied hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Mörschied, den 14.11.2024
Jacqueline Weber, Ortsbürgermeisterin

2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mörschied

für das Jahr 2024 vom 14.11.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 17.10.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

§ 2 bis 5

Die §§ 2 bis 5 bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)  —  2.368.762,54 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  2.397.310,16 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  2.415.330,16 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  2.308.203,16 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  2.229.966,16 Euro

Mörschied, den 14.11.2024
Jacqueline Weber, Ortsbürgermeisterin