Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO mit Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2021.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hat am 12.11.2024 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 beschlossen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sowie den Beigeordneten gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen liegt in der Zeit vom 25.11.2024 bis 03.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.